Freie Theaterschaffende - endlich sozial abgesichert?

 

Sozialversicherung für Selbständige ist ein kompliziertes Thema, besonders wenn es um Künstler/innen geht, besonders wenn es um den internationalen Vergleich geht.

Ein Modell für die soziale Absicherung freier Theaterschaffender hat Juliane schon 2001 skizziert, als Geschäftsführerin der IG Freie Theaterarbeit. Schön, wenn diese Aufgabe jetzt mit Energie vom Bundesministerium für Soziales (Bild) aufgegriffen wird. Es ist nie zu spät!

Doch die Geschichte der Probleme ist lang. Hier ein möglichst knapper Abriss der Geschehnisse, wie Juliane sie beim "Sozialversicherungsgipfel" am 25.1.2006 in Wien dargelegt hat:

1. Kurz rekapitulieren: ASVG, Einbeziehung Künstler/innen

ASVG 1955: keine Erwähnung künstlerischer Berufe
1. Novelle bereits 1958: bildende Künstler/innen: 50% des PV-Beitrags (damals 12% der Beitragsgrundlage) in der GSPVG, KV nach ASVG
kurz darauf: Einbeziehung der selbständigen Musiker/innen in die Pflichtversicherung nach ASVG (neben Matrosen, Hebammen, Markthelfern, Gepäckträgern...) mit Gesamtbelastung von 100% der Beiträge (ging gegen ein Drittel der Beitragsgrundlage)
Schriftsteller/innen, Filmschaffende, selbständige darstellende Künstler/innen – keine Rede von ihnen
Einrichtung der diversen SKE-Töpfe ab 1986
90er Jahre Erwägungen und Verhandlungen im Zusammenhang mit dem UrhG (Einbeziehung in die Pflichtversicherung gegen Bibliothekstantieme, die es in D schon seit den 80ern gab)
Nächste künstler-relevante Neuerungim SV-Bereich erst 2001: KSVFG.
Verhandlungen dafür intensiv ab 1998
Entwurf der IG’s 1999: breite Künstlerdefinition, Grenzwerte nach ASVG, Hälftebeitrag in allen Versicherungszweigen, Verteilung der Finanzierungslast breit (bis hin zu Betreibern von Kommunikationsnetzen)
2maliger Aufschub der Einbeziehung der Künstler/innen ins ASRÄG


2.  KSVFG

Prinzipielle Probleme:

Enge Künstlerdefinition, selbst Musikinterpret/innen wären theoretisch draußen, Kunstpädagog/innen ebenfalls
Weder klassische Sparteneinteilung noch Aufgabe der Sparteneinteilung
Verdienstuntergrenze ohne Berufseinsteigerregelung, Stipendien gelten nicht
Künstler/innen müssen sich vor dem Fonds mehr entblößen als vor dem Finanzamt, erniedrigend
Rückforderungspflicht des Fonds
Willkürliche Obergrenze
Beschränkung auf PV-Beitragszuschuss
Kein Krankengeld (GSVG-Problem)
Enger Kreis der Zahler (gewerbliche Betreiber von Kabelnetzen)


Probleme in der Praxis

Übersetzer/innen bei „neuen Ausformungen“, oft niemand literarisch Versiertes dabei
Musikinterpret/innen werde von der Musik-Kurie regelmäßig abgelehnt, von der Berufungskurie wieder reingeholt
„Gutachten“ – Ansprüche können von den Kurien gar nicht erfüllt werden
VerwGH-Urteil vom Dezember 2004 wurde den Kurienmitgliedern nie zur Kenntnis gebracht
Personal: es fielen Äußerungen despektierlicher Natur, die den Mitarbeiter/innen des Fonds einfach nicht zustehen

3. Aktuelles

Rückforderungsproblematik:
das Geld ist ausgegeben, die Leute werden in Schulden gestürzt.
Durchschnittl. Einkommen freier Theaterschaffender 2005: 16.387,- Euro pro Jahr brutto (mit Nebenerwerb!), 1.365,- Euro im Monat (Basis: 1996, aktuelle Erhebungen fehlen)
Ein junger, erfolgreicher Schauspieler verdient 2005
Widerspruch WKÖ bastelt an Kreativ-Freibetrag, Künstler/innen werden ins engste wirtschaftliches Korsett gedrängt

Anstellungsproblematik
Meldungen des Fonds an GSVG über Umgehungen von Dienstverhältnissen
Situation der Film- und Theaterschaffenden ist vergleichbar: müssten angestellt sein.
Filmbereich hat mehr Geld zur Verfügung als das freie Theater, Verwertung einfacher
Trotzdem haben die Filmschaffenden nicht ihre Verselbständigung (auch durch ORF) nicht verhindern können (keine Klagen gegen Filmproduzenten, kaum GKK-Prüfungen)
Großer Unterschied zum freien Theaterbereich: Identität von Arbeitgeber und Arbeitnehmerin eher die Ausnahme
Beim freien Theater jedoch die Regel!!
Freie Theatergruppen haben ein Minimum an Struktur – und die sollten Arbeitgeber sein?

Was passiert, wenn das durchgezogen wird?
Freie Gruppen gehen in Konkurs durch GKK-Nachzahlungen
Subventionen reichen für korrekte Anstellungen nicht aus, auch nicht in Wien
IG-Netz gedeckelt, erfordert Deckelung der Gehälter
Freie Theaterschaffende, die selbständig dazu verdienen werden vom AMS sofort aus dem Bezug geworfen, wenn sie über die Geringfügigkeitsgrenze kommen (Elischka-Urteil).
Das freie Theater gerät so in eine Doppelmühle, welche durch genau jene Behörden aufgemacht wird, die eigentlich zu ihrer Unterstützung da sind.

4. Ausland

Deutschland
Es gibt keinen Anstellungsdruck, obschon die rechtliche Lage vergleichbar ist
Die KSK funktioniert – ohne Zwang! – auf Selbstmeldung und Selbsteinschätzung hin
Der Bund sieht sich dort pragmatisch als Nutznießer niedriger Beitragszahlungen
Hauptproblem: niedrige Renten
Die harten Regelungen für Arbeitslose gelten für alle Berufsgruppen gleichermaßen

Schweiz
Anstellungsverpflichtung hat höheren Stellenwert und wird durchaus praktiziert
Keine Extra-Künstlersozial-Kasse
Den besonderen Berufsumständen (wiederkehrende Arbeitslosigkeit) wird Rechnung getragen, indem der erste Monat eines befristeten Anstellungsverhältnisses für die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld doppelt zählt

Frankreich – Intermittants du spectacle
Seit den Aktionen Ende 2004 kennen wir alle diesen Begriff: intermittant du spectacle
= Status eines Künstlers, einer Technikerin im Film- und Theaterbereich
Sie dürfen nur angestellt arbeiten, sonst verlieren sie ihren Status als intermittants
Sie erhalten Arbeitslosengeld, wenn sie innerhalb von 9 Monaten 43 Cachets schaffen
1 Cachet entspricht ca. 12 Arbeitsstunden
Sie müssen also in Summe 3 Monate innerhalb von 9 Monaten angestellt sein
Zuvor galt die Regelung 43 Cachets innerhalb von 12 Monaten
Für die Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmer bedeutet dies: 56% Abgaben, 44% sind Gehalt

5. Lösungen?

Ich sehe 2 mögliche Lösungsansätze
IG-Netz aufstocken
Die „Freie Theater Arbeitsagentur“ als Leiharbeitsfirma, die freie Schauspieler/innen auf Wunsch der Theatergruppen anstellt und an deren Stelle als Arbeitgeberin fungiert (IGFT oder Smart.at). Oder doch das "Apotheker-Modell"?

Kommentare

Gut Ding braucht Weile...

Das Bundesministerium für Soziales arbeitet seit 2012 an einer passenden Sozialversicherung für freie Theaterschaffende. Höchste Zeit - nachdem Juliane schon im Jahr 2000 als Geschäftsführerin der IG Freie Theaterarbeit ein Modell dafür skizziert hat.