Klage Hausgeburt
Up one levelUnsere drei Kinder sind alle zu Hause geboren. Die gesetzliche Krankversicherung hat in keinem Fall die Kosten getragen. Nun ist der Rechtsstreit für die Gleichstellung von Hausgeburten mit Spitalsgeburten beendet. Die Gerichte bestätigen die diskriminierende Haltung der VGKK.
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Hausgeburt
- Schade, dass die Geburtsmedizin in den Krankenhäusern die von Hebammen begleitete Geburt weitgehend verdrängt hat. Wir haben nur die besten Erfahrungen damit gemacht.
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Klage
- Nach ungefähr einjährigem Bemühen um eine Kulanzlösung im Sinn einer 100%igen Kostenerstattung durch die VGKK habe ich aufgegeben und Klage eingereicht. Das Ziel ist weniger, die restlichen 600 Euro ersetzt zu bekommen, als eine grundsätzliche und inhaltliche Diskussion anzufachen.
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Urteil 1. Instanz
- Das Arbeits- und Sozialgericht hat zu überprüfen, ob die beklagte Gebietskrankenkasse dem Gesetz entsprechend gehandelt hat. Ob das Gesetz selbst den verfassungsrechtlichen Ansprüchen genügt, wird nicht hinterfragt.
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Berufung gegen Ersturteil
- Meiner Klage wurde in erster Instanz vom Landesgericht Feldkirch als Arbeits- und Sozialgericht erwartungsgemäß nicht stattgegeben. Die Berufung zielt auf eine verfassungsrechtliche Überprüfung einiger Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes ASVG ab. Vertreten werde ich durch Rechtsanwalt Mag. Christian Steurer, Bregenz.
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Urteil des Oberlandesgerichts in Innsbruck
- Auch die zweite Instanz, das OLG in Innsbruck, hat das Ansinnen, die Gebietskrankenkasse möge die Kosten der Hausgeburt (1.200 Euro) zur Gänze tragen, abgelehnt. Auf das Urteil werden die Verfasser/innen wohl nicht stolz sein - auf kaum ein Argument der Berufung wurde inhaltlich oder rechtlich eingegangen.
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Außerordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof
- Das unbefriedigende Urteil des Oberlandesgerichtes in Innsbruck hat uns dazu veranlasst, die Außerordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof anzustreben. Wir sind der Meinung, dass es jedenfalls eine erhebliche (Rechts)Frage darstellt, dass die VGKK von zwei gleichwertigen Methoden, die teurer bevorzugt. Verfahrenshelfer Rechtsanwalt Mag. Christian Steurer hat daher die folgende außeroerdentliche Revision formuliert.
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Urteil des Obersten Gerichtshof
- Der Rechtsstreit ist zu Ende: der OGH hat die außerordentliche Revision abgewiesen. Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse darf also weiterhin die Hausgeburt diskriminieren.
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Reaktionen auf OGH Urteil
- Es gab mediale und private Reaktionen auf das Ende des Gerichtsverfahrens. Auch eine Anfrage an den Gesundheitsminister wird es noch geben.
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ORF Vorarlberg
- Am 22. Juli 2008 hat der ORF Vorarlberg über die Klage gegen die VGKK berichtet.
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Klage Hausgeburt in nächste Instanz
- Erstentscheidung des Landes- und Sozialgerichts Feldkirch wird angefochten.
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Bericht in Der Standard am 4.8.08
- Die Journalistin Jutta Berger berichtet im Standard über die finanzielle Diskriminierung von Eltern, die sich für eine Hausgeburt entscheiden.
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Kommentar im Standard
- Markus Rohrhofer schreibt zum Artikel von Jutta Berger folgenden Kommentar - 57 Postings gibt's kurz darauf dazu.
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Ja zur sanften Geburt
- Leserbrief zum Kommentar von Markus Rohrhofer
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ORF Vorarlberg greift das Thema erneut auf
- Mittlerweile hat es sich herumgesprochen: Der Hebammentarif ist unangemessen niedrig. Politker fordern die bessere Bezahlung der frei praktizierenden Hebammen.
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Anfrage im Nationalrat
- Der Status der Hausgeburt ist wichtig genug, um den Nationalrat damit zu befassen. Der Gesundheitssprecher der Grünen Dr. Kurt Grünewald hat eine Anfrage an den Gesundheitsminister Alois Stöger gerichtet.
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Anfragebeantwortung
- Gut Ding braucht Weile, doch am 14.1.2010 wurde die Anfrage vom September beantwortet. Interessante Daten sind da zu lesen. Und nun gibt es eine neue Arbeitsgruppe im Gesundheitsministerium, die sich mit Fragen rund um die steigenden Kaiserschnittraten befasst.
