Klage Hausgeburt in nächste Instanz
Erstentscheidung des Landes- und Sozialgerichts Feldkirch wird angefochten.
Der Kostenersatz für die Hausgeburt unserer Tochter Karolin wurde vom Erstgericht nachgerechnet und entsprechend der gültigen Rechtslage für richtig befunden. Unsere Klage wurde abgewiesen. Nun ist die nächste Instanz am Zug, über die prinzipielle Diskriminierung zu entscheiden.
Weitere Dokumentation findet sich hier.
