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ALTON

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Klage

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Nach ungefähr einjährigem Bemühen um eine Kulanzlösung im Sinn einer 100%igen Kostenerstattung durch die VGKK habe ich aufgegeben und Klage eingereicht. Das Ziel ist weniger, die restlichen 600 Euro ersetzt zu bekommen, als eine grundsätzliche und inhaltliche Diskussion anzufachen.

An das
Landesgericht Feldkirch
Schillerstraße 1
6800 Feldkirch
EINSCHREIBEN

Dornbirn, am 15.4. 2008


Gegen den Bescheid der

Vorarlberger Gebietskrankenkasse
Jahngasse 4
6850 Dornbirn

vom 27.3.2008 reiche ich in offener Frist die folgende


Klage

ein:

1. Sachverhalt

Am 6. Mai 2007 habe ich mein drittes Kind zur Welt gebracht. Ich habe dafür eine von zwei in Österreich anerkannten und gesetzlich geregelten Methoden gewählt, nämlich die Hausgeburt.

Die Hebamme Silvia Gsteu, Feldkirch, hat mir Beistand geleistet und für die Hausbesuche vor und nach der Geburt sowie für die Geburt insgesamt 1.202,68 Euro in Rechnung gestellt (siehe Beilage A, Hebammenrechnung).

In Dornbirn und näherer Umgebung gibt es keine Hebamme, die Hausgeburten betreut und in einem Vertragsverhältnis mit der Vorarlberger Gebietskrankenkasse steht: von elf vorgesehenen Stellen in Vorarlberg sind nur fünf besetzt, wobei nicht alle fünf Hausgeburten betreuen. Ich hätte somit keine andere Hebamme konsultieren können, jedenfalls keine mit Kassenvertrag.

Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse hat von den mir entstandenen Kosten 615,94 Euro erstattet, also ungefähr die Hälfte. Sie begründet dies damit, dass, wer nicht Vertragspartner der Kasse in Anspruch nimmt, gemäß § 159 ASVG iVm 131 Abs 1 ASVG nur 80% des Tarifs vergütet bekommt (siehe Beilage B, Bescheid der VGKK).
Da die Vorarlberger Gebietskrankenkasse keine Hebammen in akzeptabler Entfernung von meinem Wohnort unter Vertrag hat, war ich gezwungen, eine Hebamme ohne Vertrag zu konsultieren. Bei einer Geburt ist es weder möglich, auf eine/n Vertragspartner/in zu warten oder großräumig auszuweichen.

Somit bin ich gegenüber Frauen, die ihre Kinder in Spitälern zur Welt bringen, benachteiligt, denn diese haben keinerlei Kosten selbst zu tragen. Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse schränkt auf diese Weise die Wahlfreiheit der Frauen ein.

Die Geburt im Spital hat weder individuelle Vorteile (sie ist weder ärmer an Risiko als eine gut vorbereitete Hausgeburt noch schonender für Frau und Kind)(1) noch bringt sie allgemeine Vorteile wie geringere Kosten – im Gegenteil: Die Spitalserhalter müssen für Geburten in Österreich jährlich rund 480 Millionen Euro aufbringen. Das sind bei 77.914 Geburten im Jahr 2006 ungefähr 6.160 Euro pro Geburt, also wesentlich mehr als frei praktizierende Hebammen üblicherweise verlangen (in meinem Fall rund 1.200 Euro).

2. Forderung

Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse möge veruteilt werden, meine Kosten für die Geburt in der Höhe von 1.202,68 zu 100% bezahlen. Sie ist schließlich dazu angehalten, Vertragspartner/innen zu finden, und ich habe keinerlei Einfluss auf ihr diesbezügliches Bemühen oder Nicht-Bemühen. Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse hätte zudem die Möglichkeit gehabt, in ihrer Satzung zu regeln, dass Kosten für die Inanspruchnahme von Angehörigen der Gesundheitsberufe ohne Kassenvertrag zu 100% übernommen werden können, wenn keine Vertragspartner/innen zur Verfügung stehen. Das hat sie unterlassen.

Ich fordere die Gleichstellung mit Frauen, die ihre Kinder im Spital zur Welt bringen, auch wenn es dafür notwendig sein sollte, das ASVG in diesem Sinn zu ändern bzw. jene Teile des ASVG, die letzlich zu einer Diskriminierung meiner Person in Bezug auf die Hausgeburt führen, aufzuheben.



Juliane Alton




1) Care in normal birth: A practical guide. WHO, 1997.

Created by juliane
Last modified 2008-08-12 19:32