Stellungnahme Verkehrskonzept Vorarlberg 2005
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Interesse habe ich die Entwurfsfassung des Verkehrskonzept Vorarlberg vom 12. Januar 2005 gelesen und erlaube mir, dazu Stellung zu nehmen. Die beiden Berichte bestechen durch eine gute Aufbereitung der Fakten und klare Schlussfolgerungen. Ich bin als Mitarbeiter der Fachhochschule Vorarlberg am 8.3.2005 in der Studiengangsleiterrunde beauftragt worden, "Informationen aufzubereiten, damit FH-Mitarbeiter und Studierende aufgrund der Parkplatznot verstärkt den öffentlichen Verkehr oder Rad benutzen". Hier habe ich also ein besonderes Interesse, für das im Verkehrskonzept formulierte Ziel, den Modal Split zugunsten des öffentlichen und des Radverkehrs zu verändern, jedoch aufgrund der kurzen Zeitspanne zur Stellungnahmefrist 31.3.205 habe ich (noch) kein Mandat für eine offizielle Stellungnahme seitens der FH. Daher erfolgt die Stellungnahme als Privatperson.
:: Radverkehr
Jene 43% der derzeit mit PKW zurückgelegten Wege unter 5km (I/p28) sind ein enormes Potential für eine Reduktion des Autoverkehrs. Die vorgeschlagenen Massnahmen für den Radverkehr (II/Kapitel 4) wirken jedoch noch etwas wenig konkret, um dieses Potential auch nachhaltig zu nutzen.
Eine Änderung der Verhaltensweise beginnt im Kopf und im Bauch: NICHT mit dem PKW unterwegs zu sein muss mehr Prestige und gesellschaftliche Anerkennung erfahren. Dies ist meiner Einschätzung nach nur über eine langfristig angelegte Marketingkampagne möglich, die der allgegenwärtigen Autowerbung Paroli bietet - die aufgelisteten (und durchaus begrüssenswerten) sanften Mobilitätsmassnahmen (II/p.47) greifen sonst zu kurz. Eine solche Kampagne bindet idealerweise auch die lokalen Medien ein, also zum Beispiel eine Zeitungskolumne zum Rad- und öffentlichen Verkehr oder Berichterstattung über die Möglichkeiten der Verkehrsmittelwahl.
Die geplante Umsetzung und Beschilderung von Haupt- und Vorrangrouten (II/p.48) für den Radverkehr ist eine ausgezeichnete Idee. Der Fahr- und Gehkomfort ist dann hoch (und wird als "sportliche Betätigung" erlebt), wenn es keine Konkurrenzierung durch den motorisierten Verkehr gibt. Für ausgewählte Routen sollte ein PKW-Fahrverbot (ausgenommen für Anrainer) erlassen werden. Das Strassennetz ist vielerorts sehr dicht und eine gezielte Widmung von Routen für den Rad- und Fussgängerverkehr wäre daher wohl kaum ein Umweg für Autofahrer. Hierbei wäre wichtig, dass solche Massnahmen nicht nur für Landesradwege gelten und vor den Gemeindegrenzen halt machen, sondern auch örtliche Rad- und Verbindungsrouten verkehrsmässig entkoppelt werden. Wo dies nicht möglich ist, haben sich Radstreifen auf der Fahrbahn (die auch ein Überholen anderer Radfahrer zulassen) gegenüber baulich getrennten Radwegen, die oftmals den Fussgängern Platz wegnehmen, international bewährt (siehe z.B. http://www.argus.or.at/aktuell/radverkehr_alserbach.html)
Ein funktionierender Winterdienst (II/p.45, zB im Hatlerdorf auf dem Fahrradstreifen der L190) oder die Mitnahmemöglichkeit von Fahrrädern in Bussen (II,p.46, zB in den Bregenzer Wald) würden die Attraktivität für's Radfahren sicherlich weiter erhöhen. Eine sehr einfache und bewährte Lösung hierfür ist ein ausziehbarer Halter vor dem Bus unterhalb dessen Windschutzscheibe (Abbildung siehe Zeitung Drahtesel).
:: Öffentlicher Verkehr
Als Teil der Mobilitätspolitik wird im Kapitel 6.3 (I/p.49) der Stand der Technik aufgelistet. Hier fehlen wesentliche Innovationen aus dem öffentlichen Verkehr, davon möchte ich zwei aufzählen:
1. Intelligente Anzeigesysteme an Bushaltestellen (wie in Innsbruck oder Graz) zeigen die verbleibende Wartezeit und signalisieren nicht nur für die Wartenden, ob sich noch ein Abstecher zum Zeitungsstand ausgeht, sondern vermitteln auch das Taktprinzip all jenen, die (noch) keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen.
2. Busrufsysteme gibt es mittlerweile in vielen erprobten Varianten. Eine davon sind Bedarfshaltestellen (VCÖ Mobilitätspreis 2002, verliehen vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie). Vergleichbar mit einer Fußgeherampel, die per Knopfdruck den Autoverkehr stoppt um die Passanten sicher die Straße queren zu lassen, kann ein Fahrgast per Knopfdruck einen Bus bestellen. Darüber hinaus ist auch eine zeitlich und örtlich unabhängige Busbestellung möglich (zB einen Bus am Abend für den nächsten Tag in der Früh über das Handy bestellen).
Für die adäquate Anwendung dieser Innovationen sind Pilotversuche und evt weitere Forschungsprojekte, die moderne Kommunikationsmitteln (wie SMS) einsetzen, auch begleitend vorzusehen.
:: Fussgänger
Wichtig ist die Erhaltung attraktiver Gehwege, insbesonders auch von Durchgängen bzw die Zweckwidmung einzelner Bereiche durch wesentlich mehr Wohnstrassen bzw der Adaptierung des Schweizer Modells der Begegnungszonen, insbesondere in alten Ortskernen. Dies würde auch raumplanerischen Zielsetzungen entsprechen, wenn Ortskerne oder Brunnenplätze wieder zu Stätten der Begegnung werden, die einladen, sich dort aufzuhalten.
Ampelgeregelte Kreuzungen (wie jene in Dornbirn Sägerbrücke/Achstrasse bei der FH), wo Fussgänger erst drücken müssen, um grün zu bekommen, verlängern die Wartezeiten mitunter auf mehr als drei Minuten und werden so unzumutbar, insbesondere unter Berücksichtigung der subjektiven Wartezeit, die bei Fussgänger aufgrund der fehlenden Ablenkungsmöglichkeiten (Autoradio etc.) wesentlich höher ist. Die verpflichtende Wartefrist für Fußgänger vermittelt diesen zudem eine Unterlegenheit gegenüber dem motorisierten Verkehr. Auf Knopfdruck sollte eine Fußgängerampel sofort auf Grün umschalten - dies entspräche auch der neuen Regelung in der StVO, wo allein die Absicht zur Überquerung den Verkehr zum Halten bringen muss. Eine Bevorrangung von Fussgängern an Ampeln ist z.B. in Liechtenstein und in der Schweiz durchaus üblich. Hier sind also mutige Neuregelungen oder Entkoppelungen von Verkehrsströmen notwendig.
:: Motorisierter Verkehr
Ein Verkehrskonzept 2015 darf doch auch Visionen enthalten, odr? Wie wär's mit einer automatisierten Geschwindigkeitsbeschränkung! Laut Der Standard vom 12./13.2.2005, S. 11 werden die Tempolimits im Ort meist ignoriert: In 30er Zonen fahren 70% zu schnell, in 40er Zonen 57% und bei Tempo 50 43%. Dies macht auch wenig befahrene Strassen zur Gefahrenzone für Fussgänger und Kinder, wenn ein paar wenige Autos pro Tag durchrasen. Technisch wäre es (zB über Induktionsschleifen) kein Problem, dem Auto die zulässige Höchstgeschwindigkeit mitzuteilen. Schneller geht's dann einfach nicht - ausser im Notfall, und dazu wird die Warnblinkanlage eingeschalten. Ein solcher Vorschlag müsste von der EU aufgriffen und als Beitrag zur Verkehrssicherheit in Zusammenarbeit mit den Automobilfirmen umgesetzt werden.
Bis dahin würden entsprechende (rück)bauliche Maßnahmen und verstärkte Überwachung (auch durch Geschwindigkeitsanzeigen am Straßenrand) sowie ein Mehr an Wohnstraßen statt Tempo-30-Zonen dazu führen, dass Vorschrift und Praxis sich einander annähern.
:: Gewichtung der Massnahmen
In der Entwurfsfassung des Verkehrskonzeptes fehlt noch eine Budgetierung für die geplanten Massnahmen. Zu befürchten ist, dass die geplanten baulichen Massnahmen für den motorisierten Strassenverkehr einen grossen Anteil binden werden. Wünschenswert wäre, wenn es für das Vekehrsbudget eine Zweckbindung für die jeweiligen Verkehrsmittel gäbe, und zwar entsprechend dem Wegeanteil, der 2015 erreicht werden soll.
:: Autor der Stellungnahme
Zu meinem Hintergrund: Ich war viele Jahre unternehmerisch tätig, habe Familie mit zwei Kindern, mehrmals Wohnraum renoviert und bin jetzt im mittleren Management der Fachhochschule Vorarlberg - alles ohne je ein eigenes Auto zu besitzen. Sämtliche Wege werden per Fahrrad, zu Fuss oder öffentlich erledigt; wenn unbedingt notwendig leihen wir ein Auto aus. Meine Frau und ich sind in Tirol bzw. Vorarlberg aufgewachsen, haben lange in Wien gelebt, und bewusst das Vorarlberger Rheintal als Lebensraum gewählt, weil hier ein Leben ohne Auto prinzipiell möglich ist. Durch Mitgliedschaft im Verein ARGUS (www.argus.or.at) informieren wir uns über verkehrspolitische und praktische Angelegenheiten zum Radverkehr.
Dipl.-Ing. Dr. Roland Alton-Scheidl
A-6850 Dornbirn : Badgasse 3
E roland@alton.at
M +43 664 1547588
F +43 5572 310455
Der Text in dieser e-mail darf ausdrücklich wiederverwendet und abgeändert werden, entsprechend den Grundsätzen von Creative Commons (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/at/).
:: Quellen
I: VKV2005 Teil 1 Verkehrspolitische Orientierung, Entwurf 12-01-2005
II: VKV2005 Teil 2 Massnahmenprogramm, Entwurf 12-01-2005
(beide: http://www.vorarlberg.gv.at/vorarlberg/wirtschaft_verkehr/verkehr/verkehrspolitik/weitereinformationen/_mobilimlaendle_-verkehrs.htm)
ARGUS Mitgliederzeitung "Drahtesel"
BEHA Bedarfshaltestellen: http://www.beha.at, http://www.coco.co.at/index.php?document_id=1000032
Der Standard http://www.DerStandard.at
VCÖ http://www.vcoe.at/
