Festplattenabgabe nun von Cloud Betreibern einheben?

Michael Walter beendet einen Aufsatz im aktuellen "Medien & Recht" auf Seite 26 mit dem Vorschlag an den Gesetzgeber, dieser wäre gut beraten, darüber nachzudenken, wie Cloud Betreiber in die Pflicht genommen werden können. Denn die in Österreich von ihm und einer gespaltenen Künstlerschaft geforderte Festplattenabgabe hat technisch schon bald ein Ablaufdatum.

Wenn das passiert, hätte der Standort Österreich für Cloud Betreiber eklatante Nachteile gegenüber dem forschen Mitbewerb aus den USA. Dazu gehört auch das Cloud - Serviceangebot der ALLMENDA, das ich mit aufgebaut habe, und eine echte Alternative zu Google Drive, iCloud, DropBox  oder Sharepoints bietet.

Die Lösung sieht anders aus. Mit Creative Commons, IG Kultur, VIBE und dem Verband der freien Radios haben wir in einer Reihe von Veranstaltungen (CC Salon, ur21, metalab-Treffen) einen Vorschlag ausgearbeitet, der der Kreativwirtschaft keinen Wettbewerbsnachteil bringt, für eine Umverteilung sorgt und zukunftsfähig ist. Der Prozess ist hier dokumentiert, hier der Wortlaut:

ORF Haushaltsabgabe, Urheberrechtsnovelle und Digitalfonds

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine wichtige Säule in der Medienlandschaft. Dessen Unabhängigkeit ist mit einer Reform der Gremien zu stärken. Die Rundfunkgebühren sind durch eine Haushaltsabgabe abzulösen. [ORF] Die Haushaltsabgabe soll auch für faire Arbeitsbedingungen freier JournalistInnen verwendet werden und nicht-kommerzielle Werknutzungen über Verwertungsgesellschaften und einen Digitalfonds kompensieren.

Das Urheberrecht soll Kultur- und Kreativschaffende bei der Verbreitung und Verwertung ihrer Werke unterstützen. Mit etwa 5% am BIP trägt dieser Sektor wesentlich zur Innovationsfähigkeit der Wirtschaft (siehe 4. Kreativwirtschaftsbericht) und zu sozialem Zusammenhalt in der Gesellschaft bei und fördert Partizipation.  Modernen Ansprüchen kommt das geltende Urheberrecht unzureichend nach, es behindert mitunter Kultur- und Kreativschaffende und treibt Private in die Illegalität. Daher soll das Urheberrecht in folgenden Punkten reformiert werden:

- Alltägliche Nutzungshandlungen für kreative Endnutzer/innen (insbesondere transformative Werknutzungen ohne kommerzielle Interessen) im Internet erlauben, sofern sie die Werkverwertung nicht beeinträchtigen.

- Kompensation dieser alltäglichen, nicht-kommerziellen Nutzungshandlungen durch Einhebung einer Pauschalvergütung, die sich auch aus der Haushaltsabgabe speist und die bisherige Leermedienabgabe ergänzt oder ablöst. Die Pauschalvergütung wird durch die zuständigen Verwertungsgesellschaften an die Werkinhaber effizient verteilt.

- Mit einem Urhebervertragsrecht soll die Position der Urheber gegenüber den Rechteverwertern gestärkt werden.

- Streichung der Cessio Legis im Filmsektor und damit Stärkung der Filmschaffenden. [CL]

- An gesetzlichen Vergütungsansprüchen sollen künftig nur mehr Urheber/innen und Erstproduzent/innen partizipieren. Wer ohne eigene Kreativ- oder Produktionsleistung Werke lediglich vertreibt, dem steht kein Anteil an diesen Einnahmen zu. Das entspricht dem ursprünglichen Sinn des Urheberrechts, das auf eine besondere geistige Verbindung zwischen Schöpfer/in und Werk abstellt.

- Es sind urheberrechtliche und vertragliche Voraussetzungen zu schaffen, dass Werke, die überwiegend mit öffentlichen Mitteln oder ohne Gewinnabsicht hergestellt worden sind, über öffentlich zugängliche Online-Archive verfügbar gemacht werden können.

Zahlreiche Kultur- und Kreativschaffende sind nicht Mitglied einer Verwertungsgesellschaft, tragen jedoch wesentlich zur digitalen Vielfalt bei. Daher ist ein Digitalfonds zur Förderung der „Digitalen Allmende“ etwa in Form einer Stiftung, gespeist aus Mitteln der Haushaltsabgabe, einzurichten. Der Digitalfonds unterstützt durch finanzielle, personelle, technische und  strukturelle Mittel die Schaffung, Veröffentlichung und Verbreitung von digitalen Kunst- und Kulturgütern und ermöglicht die Digitalisierung, Registrierung und die Bereitstellung von Werken von öffentlichem Interesse (z.B. gemeinfrei oder unter Creative Commons Lizenzen). Darüber hinaus ist eine Transparenzoffensive bei Verwertungsgesellschaften einzuleiten, um insbesondere die Verwendung der Mittel des SKE Fonds und Ausschüttungen an regionale Kultur- und Kreativschaffende zu optimieren.

Anmerkungen

[ORF] Die Haushaltsabgabe wurde in Deutschland 2012 eingeführt und soll in Österreich folgen, so die Reformpläne von SPÖ und ÖVP, siehe http://derstandard.at/1371170342658/Wrabetz-rechnet-nicht-mit-vorzeitiger-Abloese-wegen-Polit-Deal  Um ähnliche Kritik wie in D zu vermeiden, sollen zusätzliche Leistungen angeboten werden. Je 5% der Haushaltsabgabe sind für Verwertungsgesellschaften (als Ersatz für die Leermedienabgabe) sowie für den Digitalfonds zu kalkulieren. Gleichzeitig soll das UrhG so reformiert werden, dass private, transformative Werknutzungen legalisiert werden. Eine Flatrate die jegliche Downloadhandlung legalisiert käme zu teuer (Studie der Grünen in Deutschland), das soll weiterhin das Geschäftsfeld von Verlagen bleiben.

[CL] Österreich ist das  letzte Land in Europa mit einer Cessio Legis Regelung, mit der EUGH  Entscheidung vom 9.2.2012 Luksan/van der Let ist diese nicht mehr haltbar. Produzenten müssen andere Finanzierungsquellen erschliessen, eine Partizipation an Tantiemen, die Urhebern zugedacht ist, entfällt.
[Digitalfonds] Verwaltung durch eine zu gründende Stiftung oder eine zu gründende Kammer für Kreativschaffende oder in Lizenz an eine geeignete Organisation. Im Sinne des Föderalismus muss diese nicht ihren Sitz in Wien haben.

[ARCHIV] Nicht nur der ORF, auch die 14 freien Radios in  Österreich haben ein wertvolles Sendungsarchiv, das aufgrund von  urheberrechtlichen Schranken nur sehr eingeschränkt öffentlich  zugänglich ist. Dort wo kein weiteres kommerzielles Verwertungsinteresse  und insbesondere bereits öffentliche Mittel in die Produktion geflossen  sind, sollen die Lizenzbedingungen zumindest für künftige Werke (kleinste Lösung) derart gestaltet werden, dass vor allem Onlien-Archive ihren Zweck zum Schutz der "Cultural  Heritage" besser erfüllen können.

 

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