Mit dem geplanten Staatsschutzgesetz erhält das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) die Befugnisse eines Nachrichtendienstes, obwohl es eine Polizeibehörde ist. Es darf dann unbeschränkt jeden überwachen und braucht dafür weder Richter noch Staatsanwalt. Es bedarf lediglich eines begründeten Gefahrenverdachts. Allerdings gibt es keine klaren Regeln, wo und wie die Begründung vorzulegen ist.
Nach einiger Vorbereitungszeit fand gestern der erste Netzpolitische Abend in einem brechend vollen Metalab statt, nach dem Vorbild von netzpolitik.org #npat . Hier zum Nachhören und hier die Slides von Thomas Lohinger